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Sie wurden zu Volksanwälten bestellt

Für Achitz ist der Posten des Volksanwalts nichts Neues.
Für Achitz ist der Posten des Volksanwalts nichts Neues. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Christoph Luisser folgt auf Elisabeth Schwetz, Bernhard Achitz, Gabriela Schwarz waren bereits Volksanwälte.

Der Nationalrat hat Bernhard Achitz, Gabriela Schwarz und Christoph Luisser am Donnerstag zu Volksanwälten bestellt. Während der von der SPÖ nominierte Achitz und die von der ÖVP nominierte Schwarz ihre Posten behalten, entsenden die Freiheitlichen erstmals Luisser, der zuvor Sicherheitslandesrat in Niederösterreich war. Gegen die Bestellung des Trios stimmten die Grünen, die auf eine Änderung des Bestellungsprozesses drängten.

Grüne wollen Änderung

Aktuell werden die Volksanwältinnen und -anwälte von den drei mandatsstärksten Parteien nominiert und vom Nationalrat für sechs Jahre gewählt. Ideal fänden die Grünen, dass die drei mandatsstärksten Parteien mehrere Personen vorschlagen, die sich dann einem Hearing stellen. Dann sollen die bestqualifizierten Personen gewählt werden können, führte die grüne Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer aus. Ihre Parteikollegin Olga Voglauer räumte ein, dass die Zeit für eine Gesetzesänderung zu knapp gewesen sei, hatte aber wenig Verständnis dafür, dass auf ein Hearing verzichtet wurde.

Auch im Regierungsprogramm der Koalition findet sich eine verpflichtende Anhörung für designierte Volksanwältinnen und -anwälte im Parlament sowie die Prüfung einer Neuordnung des Bestellverfahrens. Douglas Hoyos (NEOS) stellte klar, dass der Bestellprozess transparent gestaltet werden soll. Aus Zeit- und Budgetgründen sei das "leider" noch nicht geschehen. Eine Gesetzesänderung wolle man in den nächsten Wochen auf den Weg bringen, sagte er.

Luisser folgt auf Schwetz

Luisser sei "großartig geeignet", betonte der FPÖ-Abgeordnete Norbert Nemeth. Als Landesrat habe er stets den Menschen und die Heimat in den Mittelpunkt seiner Arbeit gestellt, verwies er auf dessen federführende Rolle bei der Umsetzung des Corona-Fonds in Niederösterreich. Luisser war in der Vergangenheit als Rechtsanwalt tätig und hat bereits Erfahrung in der Volksanwaltschaft - als Referent im Büro des damaligen Volksanwalts und heutigen Nationalratspräsidenten Walter Rosenkranz (FPÖ).

Seine Vorgängerin Elisabeth Schwetz, die erst im November 2024 zur Volksanwältin bestellt wurde, hatte zuvor betont, die "große Verantwortung" gerne wahrgenommen zu haben. Sie kehre in ihren angestammten Beruf als Bezirkshauptfrau in Wels-Land zurück, sagte Nemeth, der sich bei ihr bedankte.

Schwarz und Achitz nicht neu

Auch für die übrigen Amtsinhaber gab es Lob. Schwarz sei eine "beharrliche Kämpferin", die Missstände klar und sachlich benenne, sagte etwa Martina Diesner-Wais. Die frühere Frauenministerin Susanne Raab (beide ÖVP) lobte ihren Einsatz für die Gleichberechtigung. Schwarz hatte zuvor gemeint, "genauso hartnäckig und laut bleiben" zu wollen wie in der Vergangenheit. Bernhard Höfler (SPÖ) meinte über Achitz, dieser sei ein ausgezeichneter Jurist sowie ausgewiesener Sozial- und Gesundheitsexperte.

Debatte über Antrag der Grünen

Mit einer ersten Debatte über den Antrag der Grünen, mit dem diese eine Änderung des Auswahlverfahrens für Volksanwälte bewirken wollen, ist die Nationalratssitzung am Donnerstagnachmittag zu Ende gegangen. Es würde den Volksanwälten schaden, dass sie sich nicht darauf berufen könnten, unabhängig von Parteipolitik zu sein, argumentierte Voglauer. Kritik kam von den übrigen Parteien, insbesondere von FPÖ-Mandatar Markus Tschank, der den Grünen den Versuch einer "Umfärbung" vorwarf. Der Antrag wurde schließlich dem zuständigen Ausschuss zugewiesen.

Die nächste Nationalratssitzung findet am 16. Juni statt. Sie läutet die Budgetwoche ein, in der das Budgetbegleitgesetz beschlossen werden soll. 72 Gesetzesnovellen, ein neues Gesetz und eine gesonderte Inkrafttretensbestimmung enthält das Konvolut, das mit Erläuterungen 700 Seiten umfasst, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet hatte. Darin enthalten sind u.a. die erschwerten Zugangsmöglichkeiten zur Korridorpension, die Abschaffung des Klimabonus, das Einbehalten eines Drittels der "kalten Progression", aber auch die Ausweitung der Fußfessel-Regeln.

(APA/Red)

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