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Sicherheit muss groß geschrieben werden

Die Aufenthaltszeiten für Kinder und Jugendliche an öffentlich zugänglichen Orten sind zu beachten.
Die Aufenthaltszeiten für Kinder und Jugendliche an öffentlich zugänglichen Orten sind zu beachten. ©Gerhard Scopoli
Jugend feiert

Schruns. Die Sicherheitswache Schruns ruft die Aufenthaltszeiten für Kinder und Jugendliche an öffentlichen Orten in Erinnerung.

An Orten, die allgemein zugänglich sind, dürfen sich nicht aufhalten: Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr, Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensjahr von 23 Uhr bis 5 Uhr, Jugendliche vom vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr von 24 Uhr bis 5 Uhr und Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr von 2 Uhr bis 5 Uhr. Für Kinder und Jugendliche gilt diese Einschränkung nicht, wenn sie in Begleitung einer Aufsichtsperson sind oder sie aus einem triftigen Grund an einem öffentlich zugänglichen Ort anwesend sein müssen.

HINWEIS AUF SCHWALLGEFAHR

Der Betrieb von Kraftwerken kann zu Schwallbildungen in Bächen und Flüssen führen. Nachdem viele Bach- und Flussläufe im Ländle in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Kraftwerksbetrieb stehen, kann es ständig zu einem raschen Wasseranstieg bzw. -schwall kommen. Tafeln und Warnhinweise gilt es strikt zu beachten. Der Aufenthalt in diesen Gefahrenbereichen soll vermieden werden. Es empfiehlt sich, nachdrücklich auf diese Gefahr hinzuweisen.

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