Es geschah am 5. März 2000. In Fußach lehnte sich ein zehnjähriger Bub zu weit aus seinem Umzugswagen. Er wurde vom Aufbau eines entgegenkommenden Wagens erfasst und getötet. Ein Unglück, das nicht nur Betroffene und Bevölkerung tief erschütterte. Ein Vorfall, der auch zu einer umfassenden Auseinandersetzung mit dem Thema Sicherheit bei Faschingsumzügen führte.
Arbeitsgruppe
Wenn zum Faschingsausklang wieder Umzüge stattfinden, werden wir genau darauf achten, dass Wagen, Abläufe und handelnde Personen den Sicherheitsvorkehrungen entsprechen, sagt Ernst Schmid, Präsident des Verbandes Vorarlberger Fanatszünfte. Schmid war einer jener Personen, die nach der Tragödie von Fußach in der spontan ins Leben gerufenen Arbeitsgruppe saßen. Darin arbeiteten Vertreter von Land, Behörden, Exekutive und Faschingszünften Sicherheitsrichtlinien für Faschingsumzüge aus. Unter anderem wurde das Narrenfahrzeugpickerl ins Leben gerufen. Damit ist gewährleistet, dass nur von Mitgliedern des Verbandes Vorarlberger Fasnatszünfte geprüfte Wagen an den Umzügen teilnehmen dürfen.
Wagenkontrolle
Das Pickerl gilt auschließlich für die Fahrt vom Wohnort zum Ort des Umzuges, beim Umzug selbst und für die Fahrt zurück nach Hause. Streng müssen die Veranstalter auch darauf achten, dass auf den Wagen keine gefährlichen Aktionen passieren.
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