Wegen eines Arbeitsunfalls muss die US-Schauspielerin Sharon Stone einem Gartenarbeiter eine Entschädigung in Höhe von 232.000 Dollar (164.000 Euro) zahlen. Ein Gericht in Los Angeles befand am Mittwoch, Stone habe fahrlässig gehandelt, weil sie einen Abhang zu einem Nachbargrundstück nur mit einem wackligen Lattenzaun abgesichert habe.
Fehlverhalten Stone zuzuschreiben
Der Arbeiter hatte sich nach seiner Darstellung im August 2006 das rechte Knie verletzt, als er in Stones Garten auf Schlamm ausrutschte, an jenem Lattenzaun keinen Halt fand und etwa vier Meter tief in den Nachbargarten purzelte. Der Mann hatte die Schauspielerin im August 2008 auf 1,5 Millionen Dollar Schmerzensgeld und Schadenersatz für die Behandlungskosten verklagt. Eine Jury sah nun ein Fehlverhalten von Stone als erwiesen an, blieb aber bei der Entschädigung deutlich unter den Forderungen des Klägers. APA
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