Der 57-jährige Angeklagte wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und pornographischer Darstellung Minderjähriger zu zwei Jahren Haft verurteilt. 16 Monate wurden auf Bewährung ausgesprochen. Außerdem darf der gebürtige Bregenzer für die nächsten drei Jahre nicht mehr als Fußballtrainer tätig sein.
Der Schöffensenat sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im vergangenen August während eines Trainingslagers in Deutschland einen seiner Schützlinge unsittlich berührt hatte. Der Angeklagte zeigte sich voll geständig. Dem Opfer wurden insgesamt 3500 Euro Schadenersatz zugesprochen. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
VN
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