Sowohl der Angeklagte als auch der Staatsanwalt erklärten den Verzicht auf weitere Rechtsmittel. Der Staatsanwalt stellte bei seiner Anklage, die er aus Rücksicht auf die Opfer nicht detailliert vortrug, fest, er habe so etwas in seinem bisherigen, langjährigen Berufsleben noch nie erlebt. Dem Pensionisten werden unter anderem Vergewaltigung, Missbrauch von Unmündigen und Jugendlichen, Blutschande, Quälen und Vernachlässigen von Unmündigen, Jugendlichen und Wehrlosen, Körperverletzung sowie Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses vorgeworfen.
Der Angeklagte soll sich an seiner Frau, seinen ehelichen Kindern, den Enkeln, einem Pflegekind einer Tochter sowie an einer Nichte vergangen haben. Auch ihre Freundinnen und Schulkolleginnen waren nicht vor ihm sicher. Der mutmaßliche Tatzeitraum erstreckt sich von 1972 bis in das vergangene Jahr. Damals ist die Affäre aufgeflogen, als eines der Opfer wegen schwerer psychischer Störungen als Folge des Missbrauches im Krankenhaus behandelt werden musste.
Sein Verteidiger erklärte vor Gericht, sein Mandant sei zum Teil geständig. Das Gericht schloss nicht zuletzt im Hinblick auf den Schutz der Opfer für den Großteil der Verhandlung die Öffentlichkeit aus.
Das Landesgericht berichtete in einer Presseaussendung im Anschluss an die Verkündung des Urteils weiters, dass der Verurteilte zum Kostenersatz des Verfahrens verpflichtet und den Opfern Schmerzensgeld in verschiedener Höhe zugesprochen worden sei. Eine Rechtsvertreterin von Familienangehörigen hatte im Prozess festgestellt, die Taten seien mit Geld nicht mehr gut zu machen. Deshalb fordere sie nur symbolische Beträge von 500 bzw. 1.000 Euro.
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