Die Begründung lautete: “Angriff auf die Privatsphäre und Verbreitung von pornografischen Bildern, die Minderjährigen zugänglich gemacht wurden. Er muss seiner früheren Lehrerin zudem einen symbolischen Euro Schadenersatz zahlen.
Die Leitung der Berufsschule hatte das Sex-Video Ende Januar auf Handys von Schülern entdeckt. Der Angeklagte hatte die Verbreitung als Racheakt wegen einer schlechten Note bezeichnet. Die 24-jährige Lehrerin wurde nicht belangt, da ihr Liebhaber volljährig war. Sie hat ihren Beruf inzwischen gewechselt und will laut ihrem Anwalt dieses Kapitel hinter sich lassen.
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