Das Parlament verabschiedete am Dienstag ein Gesetz, mit dem Freiern eine Freiheitsstrafe von drei Jahren droht, wenn sie die Dienste von 16 oder 17 Jahre alten Prostituierten in Anspruch nehmen. Bisher machte sich ein Freier in der Schweiz nur strafbar, wenn die oder der Prostituierte jünger als 16 Jahre war.
Laut dem vom Nationalrat verabschiedeten Gesetz droht nur den Freiern von Minderjährigen eine Strafe. Die Prostituierten selbst sollen nicht belangt werden. Mit der vom Parlament beschlossenen Änderung des Strafgesetzes wird auch die Förderung der Prostitution Minderjähriger strafbar. Zuhälter, Betreiber von Bordellen oder Escort-Services drohen dabei bis zu zehn Jahre Gefängnis. (APA)
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