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Seligsprechung Johannes Pauls II.

Das beschleunigte Verfahren zur Seligsprechung von Papst Johannes Paul II. kann in Polen Anfang November beginnen. Die Kommission wird ihre Arbeit den Berichten zufolge am 4. November beginnen.

Der zuständige Erzbischof von Krakau und langjährige Privatsekretär von Johannes Paul II., Stanislaw Dziwisz, unterzeichnete dazu das entsprechende Dekret, wie die Kathpress berichtete.

Dziwisz richtete damit eine Kommission ein, die Zeugen zum Wirken des polnischen Papstes befragen sowie die Schriftstücke aus Karol Wojtylas Nachlass untersuchen sollen. Die Kommission wird ihre Arbeit den Berichten zufolge am 4. November beginnen. Die Leitung der Kommission übernimmt der Rektor der Päpstlichen Theologischen Akademie in Krakau, Bischof Tadeusz Pieronek.

Zur Eröffnung des Verfahrens in Polen waren der Postulator, also der vatikanische Leiter der Seligsprechung, P. Slawomir Oder, sowie der Vorsitzende der Italienischen Bischofskonferenz, Kardinal Camillo Ruini, nach Polen gereist.

Offiziell hatte der Vatikan das Seligsprechungsverfahren bereits am 28. Juni in der römischen Lateranbasilika feierlich eröffnet. Zuvor hatte Papst Benedikt XVI. entschieden, den Prozess ohne die kirchenrechtlich vorgeschriebene Wartezeit von fünf Jahren einzuleiten. Offen ist noch, wie lange das Verfahren dauern wird. Beobachter gehen von drei bis sechs Jahren aus.

Während des Seligsprechungsprozesses müssen die Ortskirchen Informationen über Leben und Sterben der betreffenden Person sammeln und ein Wunder oder ein Martyrium sowie Tugendhaftigkeit und den „Ruf der Heiligkeit“ nachweisen. Nach Abschluss dieses Verfahrens werden die Akten der vatikanischen Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungen zugeleitet.

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