2005 waren 171 Minderjährige in Schubhaft, 2006 185, 2007 163 und 2008 181. Dabei seien dies laut Korun “nur” die Zahlen der 14 bis 18-Jährigen. Laut Innenministerin sei es erlassmäßig angeordnet, dass keine Minderjährigen unter 14 Jahren in Schubhaft genommen werden dürften. “Dabei war gerade der Anlassfall für die parlamentarische Anfrage die Inschubhaftnahme einer afghanischen Familie mit Kindern im Alter von vier, sieben und zehn Jahren weiter. Während die Ministerin behauptet, die Schubhaft würde bei Minderjährigen rechtmäßig eingesetzt, hat der Unabhängige Verwaltungssenat Oberösterreich ausgerechnet im Anlassfall die Rechtswidrigkeit der Schubhaft festgestellt und die Schubhaft aufgehoben. Die Ministerin hat massiven Erklärungsbedarf, warum sie die Kinderrechtskonvention regelmässig mit den Füßen tritt und das Einsperren von Minderjährigen zur ‘Normalität’ geworden ist”, so Korun.
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