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Section Control muss abgeschaltet werden

Wien - Die vier derzeit in Österreich bestehenden Section Control-Anlagen müssen laut einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) von am Freitag unverzüglich abgeschaltet werden.

Die Section Control ist vorerst Geschichte. Laut einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) muss das elektronische Geschwindigkeitsmesssystem auf Grund einer fehlenden Verordnung unverzüglich abgeschaltet werden. Dies gilt für derzeit insgesamt vier Abschnitte auf österreichischen Autobahnen. Ab sofort dürfen über jene Lenker, die wegen Schnellfahrens registriert wurden, keine Strafen verhängt werden.

Bis zum Erlass einer Verordnung durch den Verkehrsminister müssen die Section Control-Bereiche abgeschaltet bleiben bzw. dürfen nicht in Betrieb genommen werden. Die elektronische Tempokontrolle „verstößt nur dann nicht gegen das Grundrecht des Datenschutzes, wenn die bestehenden gesetzlichen Regeln zur Errichtung solcher automatischen Messsysteme verfassungskonform angewendet werden“, so der VfGH.

Ein Autofahrer, der im Mai 2005 auf der Donauuferautobahn (A22) im Kaisermühlentunnel mit durchschnittlich 92 km/h – und nicht mit den vorgeschriebenen 80 km/h – unterwegs war, akzeptierte das Urteil des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS) nicht und wandte sich an höhere Instanzen. Der VfGH stellte nun fest, dass „für diese Section Control Anlage keine entsprechende Verordnung existiert. Die Ermittlung von Daten durch diese Anlage war und ist daher – solange es keine entsprechende Verordnung gibt – unzulässig.“

VfGH-Präsident Karl Korinek betonte nach der Urteilsverkündung, dass eine Verordnung einer Strecke „mit besonderem Gefährdungspotenzial“ bedürfe. Ob die nötigen gesetzlichen Vorkehrungen auch für die übrigen drei Abschnitte fehlen, ließ er offen: „Ich hab nicht gesucht, aber ich kenne keine Verordnung. Es betrifft sicher alle Abschnitte.“

Interessant wird es nun auch für die Autofahrer: Einerseits dürfen ab sofort keine Organmandate für Schnellfahrens ausgestellt werden, andererseits müssen auch jene Lenker, die schon in die Tempo-Falle getappt sind, keine Strafe bezahlen. Dies gilt allerdings nur für laufende Verfahren (etwa bei einer Beeinspruchung). Wer bereits eingezahlt hat, kann sein Geld nicht mehr zurückfordern.

Arge Daten mit VfGH-Urteil sehr zufrieden

Mit der VfGH-Entscheidung, die Section Control für rechtswidrig zu erklären, habe man „den jahrelangen Bedenken von Datenschutzseite entsprochen“, freute sich die Arge Daten am Freitag über das Urteil. „Erfolgreich war das System nur als Gelddruckmaschine für Polizei und Asfinag. Der vierjährige Einsatz war von zahlreichen Pleiten und Pannen begleitet“, hieß es in einer Reaktion. Durch das Aus der Section Control müsse kein Ansteigen der Verkehrsunsicherheit befürchtet werden, es könnten nun „die Mittel für sinnvolle Maßnahmen eingesetzt werden, etwa durch dichtere Kontrollen im Zusammenhang mit Alkoholismus“. Auch Schnellfahrer könnten „leicht grundrechtskonform und zuverlässig identifiziert werden“: Statt der Komplettaufzeichnung aller Autofahrer genügt es laut Arge Daten, an kritischen Abschnitten durch eine Radarbox-Kette die Geschwindigkeit zu kontrollieren.

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