Das Gericht ordnete zudem die Unterbringung des alkoholkranken Türstehers in einer Entziehungsanstalt an.
Laut Urteil hatte der 29-Jährige in der Neujahrsnacht 2008 seinem 37-jährigen Kontrahenten in einer Gießener Kneipe einen Kopfstoß auf das Nasenbein verpasst. Danach kam es zwischen den Männern zu einer Rangelei, bei der beide zu Boden gingen. Als das Opfer auf der Toilette seine blutende Nase behandeln wollte, ging der Täter mit einem Tranchiermesser, das er vom Buffet genommen hatte, hinterher.
In der Toilette stach er dem Opfer ins linke Auge. Der 37-Jährige erlitt eine Hirnblutung, und sein Sehnerv wurde durchtrennt, so dass der Mann auf dem linken Auge erblindete. Der Auslöser des Konflikts war auch nach dem Prozess mit mehreren Verhandlungstagen unklar. Der 29-Jährige hatte bei der Tat bis zu 3,5 Promille Alkohol im Blut.
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