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Schwurgericht um Naziparolen

Feldkirch (VN) - Naziparolen und verbotene Tätowierungen – diese zwei Themen beschäftigen am Mittwoch den Schwurgerichtshof in Feldkirch.

Dass acht Laienrichter plus drei Berufsrichter tagen – diese Zusammensetzung findet man ansonsten nur bei Kapitalverbrechen wie zum Beispiel Mord – wollte der Gesetzgeber ausdrücklich. „Verbrechen nach dem Verbotsgesetz“ sind mit empfindlichen Strafen bedroht. Die Causa, bei der Richter Othmar Kraft den Vorsitz führt, betrifft Äußerungen des Angeklagten im Facebook. Dort tat er laut Anklage kund, dass man Menschen verschiedener Herkunft „hier“ nicht brauche. Außerdem soll er seine vielsagenden Tätowierungen zur Schau gestellt haben. Die Staatsanwaltschaft sieht darin einen klaren Verstoß gegen das Verbotsgesetz. Ob der Mann schuldig gesprochen wird, entscheiden die „Richter aus dem Volke“. Der Prozess beginnt um 8.30 Uhr.

 

Nazi-Tattoos

Strafbarkeit von gestochenen Bildern: Auch Tätowierungen dürfen keinen nationalsozialistischen Inhalt propagieren. Wer gerne ein Hakenkreuz auf dem Rücken trägt, kann dies tun, allerdings muss er diesen dann immer verhüllt haben. Auch in der öffentlichen Sauna oder beim Baden ist das Zur-Schau-Stellen eines solchen Tatoos verboten. War jemand so dreist, sich eindeutige Symbole an offenkundige Stellen wie zum Beispiel ins Gesicht ritzen zu lassen, kann er zur Entfernung gezwungen werden. Eine Alternative ist das „Umgestalten“, also Drübertätowieren. Jedenfalls darf kein offensichtliches Nazi-Zeichen mehr sichtbar sein, sonst sitzt er wieder auf der Anklagebank.

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