Christiane Eckert/VOL.AT
Am Landesgericht Feldkirch findet heute ein Schwurgericht statt, bei dem es um einen kuriosen Mordversuch geht. Ein junger Mann soll nach dem Beziehungsende seine ehemalige Freundin, die in einem Ludescher Nachtlokal arbeitete, zu töten versucht haben. Der Messerstich Richtung Oberkörper prallte am hochgezogenen Knie der Frau ab. Danach versuchte der Mann angeblich sich und die Ex-Geliebte mit Benzin anzuzünden. Heute müssen die Geschworenen entscheiden, wie sein Verhalten rechtlich einzuordnen ist.
Plädoyers eröffnen
Nach dem Vortrag von Staatsanwalt Manfred Melchhammer hält Verteidigerin Andrea Concin ihr Eröffnungsplädoyer. Darin betont sie, dass sie von der Unschuld ihres Mandanten überzeugt sei. „Mein Mandant hat dem angeblichen Opfer fast 50.000 Euro gegeben, damit es in seiner Heimat Rumänien einen Friseursalon aufmachen kann. Als sie dann Schluss machte, war er enttäuscht, gekränkt und wollte sich sogar das Leben nehmen. Kurz zuvor hatte er der Frau noch einen romantischen Heiratsantrag mit Blumen gemacht. Einen Antrag, den die Dame auch angenommen hatte“, so Concin. Messer, sagt der Angeklagte, sei keines im Spiel gewesen, die Aktion mit dem Benzin sei ein missglückter Selbstmordversuch gewesen. Er habe sich gerade übergießen und anzünden wollen, als die Frau ihm die Flasche aus der Hand reißen wollte. Deshalb sei Benzin über beide geschüttet worden, so die Verteidigung. Anschließend ist der Angeklagte am Wort und schildert seine Sicht der Dinge.
Verfahren zieht sich
Der Schwurgerichtsprozess in Feldkirch verlangt allen Beteiligten hohe Konzentration und Ausdauer ab. Zwar sind geladene Zeugen nicht zur persönlichen Befragung erschienen, doch das wörtliche Vorlesen ihrer Angaben benötigt ebenfalls viel Zeit. Gerichtsmediziner Walter Rabl erörterte noch die Verletzungen der Frau. Sie erlitt eine Weichteilverletzung am Knie, was mit ihren Angaben, sie hätte zur Abwehr des Messerstiches in die Brustgegend die Beine reflexartig angezogen, in Einklang zu bringen ist. Der Stich ins Bein ist eine leichte Körperverletzung. An Substanzen fand sich im Blut des Angeklagten nichts Besonderes, eine allfällige Alkoholisierung lag im Tatzeitpunkt mit maximal einem Promille vor, so Rabl.
Spätes Urteil
Das Opfer hält sich ebenfalls in Rumänien auf, kommt also nicht zum Prozess, wurde aber vor einiger Zeit mittels kontradiktorischer Einvernahme befragt. Als rechtlicher Beistand vertritt Opferanwalt Stefan Denifl die ehemalige Bardame. „Meine Mandantin hatte großes Glück, dass sich nicht schwerer verletzt wurde, aber die psychischen Folgen sind gravierend“, so der Opferanwalt. Verteidigerin Andrea Concin sieht die Lage hingegen ganz anders. Sie ist überzeugt, dass die Gutmütigkeit ihres Mandanten schamlos ausgenutzt und ihm Geld aus der Tasche gezogen wurde, weshalb er sich in seiner Verzweiflung mit Benzin überschüttete. Nach dem dreieinhalbstündigen „Opfer-Video“ kommen nach allfälligen Anträgen noch Schlussplädoyers, Belehrung der Geschworenen und deren Beratung. Bis zur Urteilsverkündung könnte es also spät werden.
(Red.)
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