“Ausländische Gewalttäter und Schwerkriminelle, die von klein auf in Österreich aufgewachsen sind, können derzeit erst nach Verurteilung zu einer mindestens zweijährigen unbedingten Haftstrafe abgeschoben werden. Diese Frist muss aus Sicherheitsgründen deutlich verkürzt werden, z.B. auf ein halbes bis ein Jahr”, sagt Schwärzler.
Wer in unserem Land leben will, müsse wissen, dass er sich an unsere Rechtsordnung zu halten hat. Vor allem Gewalt dürfe in keiner Form geduldet werden, stellt Landesrat Schwärzler klar, “wer das nicht einsehen will, für den ist hier kein Platz.”
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