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Schwerpunktkontrollen auf der A1 in Haag: 6.448 Delikte festgestellt

Bei einer Schwerpunktkontrolle auf der A1 gab es zahlreiche Beanstandungen
Bei einer Schwerpunktkontrolle auf der A1 gab es zahlreiche Beanstandungen ©APA (Sujet)
Die Landesverkehrsabteilung Niederösterreich führte vom 9. bis 12. Mai 2013 auf der A1 in Haag einen Schwerpunkteinsatz durch. 90 Stunden lang wurden durchgehend Fahrzeuge kontrolliert. In 6.448 Fällen gab es Grund zur Beanstandung - es hagelte Anzeigen.
Festgestellte Mängel

Vom 9. Mai 2013 um 9:00 Uhr bis zum 12. Mai 2013 um 3:00 Uhr fand auf der A1 in Haag eine durchgehende Schwerpunktkontrolle statt. Dabei wurde die Polizei durch Techniker des Prüfzuges der niederösterreichischen Landesregierung unterstützt. Auch der Ausweichverkehr auf der Bundesstraße 1 wurde mitkontrolliert.

6.448 Verkehrsdelikte auf der A1 festgestellt

Bei der 90-stündigen, ununterbrochenen Kontrolle wurden von den Bediensteten insgesamt 6448 Verkehrsdelikte festgestellt und beanstandet:

  • 4681 Radaranzeigen (im Schnitt  nahezu 1 Anzeige pro Minute, Höchstgeschwindigkeiten bis zu 170 km/h bei einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h und zum Teil bei strömenden Regen)
  • 756 Lenk- bzw. Ruhezeitdelikte
  • 283 technische Mängel
  • 117 Überladungen
  • 58 Gefahrgutdelikte
  • 40 Mängel bei der Ladungssicherung
  • 513 sonstige Übertretungen (Wochenendfahrverbot, Missachtung der Gurtenpflicht, Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, sonstige KFG-Delikte etc.)

Maßnahmen nach der Schwerpunktkontrolle

  • In 157 Fällen wurde Lenkern die Weiterfahrt wegen Mängel untersagt
  • In 16 Fällen wurden wegen Gefahr im Verzuge (abgefahrene Reifen, aufgerissene Bremsscheiben oder auch ganz ausgerissene Achsen, welche nur mit Draht mit der anderen Achse verbunden waren)  zusätzlich die Kennzeichen abgenommen.
  • In 180 Fällen wurden bei ausländischen Fahrzeuglenkern Sicherheitsleistungen eingehoben
  • 1 Fall von Alkoholisierung bei insgesamt 575 durchgeführten Alkotests (dies spricht für die Vernunft der Fahrzeuglenker)
  • Ein türkischer Lenker war mit einem Gefahrguttransporter in beinahe 28- stündiger ununterbrochener Fahrt unterwegs. Der Lkw war außerdem nicht als Gefahrguttransporter gekennzeichnet.
  • Ein türkischer Lenker eines Lkw besaß keinen Führerschein, der ihn zum Lenken eines Lkw berechtigt hätte, sondern nur für einen Pkw. Er erweiterte die Führerscheinklassen selbst. Der Führerschein wurde bei der Schwerpunktkontrolle auf der A1 eingezogen und der Lenker angezeigt.
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