“Wir haben noch siebeneinhalb Wochen Zeit für eine Stellungnahme”, erklärte er am Dienstag vor dem Ministerrat gegenüber Journalisten. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hält das Gesetz und die dazugehörige Verordnung für verfassungswidrig und hat deshalb beim VfGH beantragt, die Regelung zur Schwerarbeiterpension aufzuheben.
Die Höchstrichter bemängelten unter anderem, dass der Kalorienverbrauch bei der Arbeit maßgeblich dafür ist, ob jemand die begünstigte Schwerarbeiterpension bekommt. Hundstorfer räumte ein, dass die Meinung des OGH “natürlich nicht wegzuwischen” sei. Noch habe man aber für die Stellungnahme knapp acht Wochen Zeit. Wenn sich der VfGH aber dem OGH anschließt, sei eine Adaptierung der Schwerarbeiterregelung “ein mögliches Szenario”. Die Regelung gänzlich zu streichen, das kann sich der Minister “nicht vorstellen”.
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