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Schweizer verweigert Vorarlberger Strafe

Eine Strafe am Bodensee wird jetzt zum Diskussionsstoff.
Eine Strafe am Bodensee wird jetzt zum Diskussionsstoff. ©VOL.AT/Mayer
Im April wurde ein Schweizer wegen Nichteinhaltung der Abstandsregel gestraft - bezahlen will er aber nicht.

Wie die Vorarlberger Nachrichten berichten, war der Thurgauer Peter Künzi im April mit einem Fischerkollegen auf seinem Boot in der Bregenzer Bucht unterwegs, als er von der Vorarlberger Polizei wegen Nichteinhaltung der Abstandsregel gestraft wurde - das Boot war zu klein um den nötigen Abstand zu ermöglichen. Die Strafe in Höhe von 450 Euro will der Fischer aber nicht bezahlen, da er seiner Ansicht nach nicht in österreichischen Gewässern unterwegs war.

Auf See gibt es keine Grenzen

Die Grenzen im Bodensee sind lediglich an zwei Orten geregelt: Rund um Konstanz sowie in der Halde, also im seichten Gewässer. Auf See gibt es keine Grenzen, sondern nur Absprachen und internationale Verträge, so die VN. Während die Schweiz den See in Hoheitsgebiete aufteilt, sieht Vorarlberg das Gewässer als gemeinsames Gebiet. Laut Landesverfassung zählt der gesamte Bodensee zu Vorarlberg - mit folgendem Nebensatz: "Im Gebiet des hohen Sees ist die Ausübung von Hoheitsrechten des Landes durch ebensolche Rechte der anderen Uferstaaten beschränkt."

Strafe könnte Streitfall werden

Die Zusammenarbeit wurde bislang in Staatsverträgen geregelt, bei gleichlautenden Gesetzen ist dies auch kein Problem. Aufgrund verschiedener Vorgehensweisen und rechtlichen Vorgaben während der Coronakrise könnte die Strafe von Peter Künzi nun aber zum Streitfall werden - bislang war jenes Land zuständig, unter dessen Flagge das Boot fuhr.

(VOL.AT)

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