Das 2002 in Kraft getretene Freizügigkeitsabkommen mit der EU erlaubt es der Schweiz, nach Ablauf der Übergangsfristen wieder Kontingente einzuführen, wenn die Zuwanderung von Arbeitskräften in einem Jahr über zehn Prozent über dem Durchschnitt der drei vorangegangenen Jahre liegt.
Bereits 2012 für EU-8 angewandt
Die Zahl der Aufenthaltsbewilligungen kann in diesem Fall einseitig und für höchstens zwei Jahre auf den Durchschnitt der drei vorangegangenen Jahre plus fünf Prozent festgesetzt werden. Für die EU-17 (die 15 “alten” Mitgliedsstaaten sowie Zypern und Malta) und die EU-8 (die mittelosteuropäischen Staaten der Erweiterungsrunde 2004) läuft die Schutzklausel bereits Ende Mai 2014 aus, für Bulgarien und Rumänien im Mai 2019.
Die Schweizer Regierung hat die Ventilklausel erst einmal angerufen, und zwar 2012 für Angehörige der EU-8, obwohl der Schwellenwert schon 2008 und 2009 überschritten worden war. Nun soll sie neu auch für Personen aus den EU-17 gelten, sollten Ende Mai die Voraussetzungen dafür gegeben sein. Bern begründete seine bisherige Zurückhaltung vor allem damit, dass die Zuwanderung aus der EU nicht zu einer Verdrängung von Schweizer Arbeitskräften geführt habe.
Schweiz: Signal an Bevölkerung
Die Schweizer Regierung räumte zudem ein, dass sich mit der Klausel die Zwanderungsprobleme nicht lösen ließen und es sich vor allem um ein Signal an die Bevölkerung handle. Tatsächlich ist die Wirkung des Instruments nicht nur zeitlich limitiert, wie die jüngsten Zahlen des Bundesamtes für Migration für das Jahr von März 2012 bis Februar 2013 zeigen.
So gingen zwar die B-Bewilligungen (5 Jahre) für Bürger aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn dank der Ventilklausel um fast die Hälfte auf rund 3500 zurück.
Dafür stieg aber gleichzeitig die Zahl der nicht kontingentierten L-Bewilligungen (Kurzaufenthalter) um nahezu 50 Prozent auf gut 15.000, sodass die Wirkung der Klausel weitgehend verpuffte. Trotzdem verzichtet der Bundesrat weiterhin auf eine Limitierung der L-Bewilligungen, sowohl bei den EU-17 wie bei den EU-8.
(APA)
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