Die Schule St. Margrethen habe das Recht, über diese Frage zu entscheiden, erklärte die Schulbehörde des Kantons am Donnerstag.Genf. Die muslimischen Eltern einer Schülerin hatten im Namen der Religionsfreiheit Einspruch gegen die Regelung eingelegt, die seit dem vergangenen Sommer das Bedecken des Kopfes in der Schule verbietet.
Die Eltern hatten sich zunächst geweigert, ihre Tochter in die Schule zu schicken. Bis zu einer Entscheidung über das Kopftuch-Verbot wurde dem Mädchen aber wieder erlaubt, mit Kopftuch in die Schule zu kommen.
Die Schulbehörde erklärte nun, es gebe Anzeichen, dass die Eltern einer “fundamentalistischen” Auslegung des Islam folgten und ihre Tochter nicht völlig freiwillig das Kopftuch trage. Die Eltern können gegen die Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht Beschwerde einlegen. (APA)
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