Der 30-jährige Fahrer aus der Schweiz hatte quer über seinen Rücken ein sogenanntes “wakeboard” gespannt. Das Wassersportgerät wackelte bei der Fahrt stark und die Sicht über beide Rückspiegel war vollständig verdeckt, so dass eine Gefahr für den Motorradfahrer selbst sowie andere Verkehrsteilnehmer durch einen derartigen Transport bestand.
Motorradfahrer zeigt sich “uneinsichtig”
Auch nach einer entsprechenden Erläuterung durch die kontrollierenden Beamten zeigte sich der 30-jährige laut Polizei ”uneinsichtig”. Gegen ihn wurde ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Zudem musste er eine Sicherheitsleistung hinterlegen.
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