Im Recht wären sie mit großer Wahrscheinlichkeit, die Schweizer, wenn sie Vorarlberger Taxifahrern das Abholen von Fahrgästen am Zürcher Flughafen nur noch an 90 Tagen erlauben würden. Die guten Beziehungen zu den Nachbarn Deutschland und Österreich wollen sie dann aber doch nicht so einfach aufs Spiel setzen: Eigentlich hätte die umstrittene Regelung am 1. Juli in Kraft treten sollen. Jetzt wird aber neu verhandelt. „Die Koordinationsgruppe Taxi mit Vertretern des Bundes, des Kantons Zürich, der Stadt Kloten und des Flughafens prüft nochmals mögliche Alternativen zur neuen Regelung“, erklärt Andreas Windlinger, Mediensprecher des eidgenössischen Bundesamts für Verkehr, gegenüber den VN.
Einvernehmen gesucht
„Alternativen werden deshalb nochmals geprüft, weil man eine Lösung möchte, die im Einvernehmen mit Deutschland und Österreich umsetzbar ist, gleichzeitig die Interessen der schweizerischen Taxifahrer berücksichtigt und im Vollzug möglichst einfach ist“, erläutert Windlinger, warum nun doch noch ein Umdenken erfolgt ist. Man werde rechtzeitig über neue Vorschriften oder allenfalls ein alternatives Modell informieren. Schließlich solle genügend Zeit für die Umstellung bleiben.
Fluglärmstreit gelöst
Dass die Taxiregelung nicht schon seit 1. Juli gilt, hängt auch mit dem Fluglärmstreit zwischen Deutschland und der Schweiz zusammen. Die meisten Maschinen auf dem Weg nach Zürich fliegen über Süddeutschland. Nach jahrelanger Debatte und Protest der Anrainer haben sich Deutschland und die Schweiz nun auf einen Staatsvertrag geeinigt. Die Taxifrage wurde darin aber ausgeklammert.
Zürcher Taxistreit
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