Die Kommission hat die Gesetzesvorlage dazu mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Im Bestreben um einen Kompromiss kam sie den Gegnern bei den Öffnungszeiten an Samstagen entgegen: Statt wie geplant von 6 Uhr bis 19 Uhr sollen die Läden ihre Waren von 6 bis 18 Uhr verkaufen dürfen.
Mindestvorgaben
Es handelt sich um Mindestvorgaben: Die Kantone könnten längere Öffnungszeiten erlauben, aber nicht weniger lange vorschreiben. In den meisten Kantonen würde die Neuerung indes zu einer Ausweitung der Öffnungszeiten führen.
Die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz hatte sich dagegen ausgesprochen. Aus ihrer Sicht verstößt die Gesetzesvorlage gegen das Subsidiaritätsprinzip, wonach die Kantone alle Rechte ausüben, die nicht dem Bund übertragen sind.
Wegen dieser Kritik bestellte die Wirtschaftskommission ein Rechtsgutachten zur Verfassungsmäßigkeit. Auf dessen Basis kam sie nun zum Schluss, dass der Bund die erforderliche Gesetzgebungskompetenz hat. Sie will im Gesetz aber explizit verankern, dass jene Kantone, in welchen es heute keine Regelung zu Ladenöffnungszeiten gibt, wegen des neuen Rahmengesetzes nicht gesetzgeberisch tätig werden müssen.
Befürworter: Fördert Einkaufstourismus
Die Befürworter längerer Ladenöffnungszeiten argumentieren nicht zuletzt mit dem Einkaufstourismus. Seien die Läden im Ausland länger offen, fördere dies das Einkaufen jenseits der Grenzen. Die Gegner bezweifeln, dass die Maßnahme taugt. In ihren Augen hat der Einkaufstourismus eher mit den Preisen als mit den Öffnungszeiten zu tun.
Die Gegner weisen zudem darauf hin, dass das Stimmvolk die Ausweitung der Ladenöffnungszeiten auf kantonaler Ebene vielerorts abgelehnt hat. Die Vorlage zu den Ladenöffnungszeiten geht auf eine Motion von Ständerat Filippo Lombardi (CVP/TI) zurück, welcher National- und Ständerat zugestimmt haben. Die Räte können nun über die Umsetzung entscheiden. (APA/sda)
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