Ein Jahr ist es her, dass die Schweizer Behörden den Verkauf von Hanfblüten als Tabakersatzprodukt bewilligt haben. Legal ist die Sache bei den Eidgenossen, wenn der berauschende THC-Wirkstoff unter einem Prozent liegt. In den Regalen tauchen nun immer mehr Hanfprodukte mit dem Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD) auf, dem eine entspannende und schmerzlindernde Wirkung nachgesagt wird.
Inzwischen wurden wegen des Hanfbooms bereits Schwerpunktkontrollen an den Schweizer und liechtensteinischen Grenzen angekündigt. Bisher wurden hierzulande aber noch keine durchgeführt, wie es seitens der Vorarlberger Polizei auf Nachfrage heißt. Der deutsche Zoll warnt von der Einfuhr der Hanfzigaretten. „Das Verbringen von Drogen ist eine Straftat und kann mit Geld- oder Haftstrafen geahndet werden.“ Was das Thema Straßenverkehr betrifft, so gibt es laut St. Galler Kantonspolizei keinen CBD-Wert für die Grenze der Fahrunfähigkeit. Weist der Fahrer aber Symptome wie Übermüdung auf, werden Blut- oder Urinproben entnommen. Sind die Tests positiv, ist der Führerschein weg.
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