Die Regierung verlängerte eine Übergangsregelung für den Zugang von Arbeitssuchenden aus den acht osteuropäischen Staaten, die der EU erst 2004 beigetreten sind bis zum 30. April 2011. Für diesen Personenkreis gilt weiterhin, dass ein Schweizer Arbeitsuchender Vorrang hat.
Eine in den Verträgen über die Personenfreizügigkeit mit der EU eingebaute Schutzklausel böte der Schweiz die Möglichkeit, die seit Anfang Juni 2007 mögliche freie Zuwanderung von Staatsangehörigen der 15 alten EU-Mitgliedstaaten sowie von Zypern und Malta für eine befristete Zeit und ohne die Gefahr von Gegenmaßnahmen der EU wieder zu beschränken. Die Bedingungen dafür seien erfüllt, hieß es dazu am Mittwoch in Bern. Jedoch würden weitere Einzelheiten nun noch geprüft.
Wer eine Arbeitserlaubnis hat, kann sie auch behalten. Allerdings gehen Unternehmen in jüngster Zeit verstärkt dazu über, Ausländer zu entlassen, weil die Wirtschaftskrise auch in der Schweiz immer spürbarer wird.
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