Nach einer am Donnerstag veröffentlichten Verfügung der Schweizer Bankenaufsicht müssen sie ihre Risiken nun mit 16 Prozent Eigenkapital unterlegen – fast doppelt so viel wie zuvor. Dafür haben sie bis 2013 Zeit. Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) hatte Anfang November entschieden, den Großbanken zusätzliche Eigenmittelpuffer sowie eine Verschuldungsobergrenze vorzuschreiben.
Damit gelten für die beiden Schweizer Großbanken vergleichsweise strenge Regeln. Sie werden die internationalen Standards (Basel II) um bis zu 100 Prozent übertreffen. Die CS erfüllt das neue Eigenmittelregime bereits, wie EBK-Sprecher Alain Bichsel sagte. Die Banken bekommen etwas Spielraum in Krisenzeiten dürfen ihre Puffer – die dann 200 Prozent der weltweit üblichen Mindestanforderungen entsprechen – bis auf eine Stufe von 150 Prozent sinken, bevor die Behörde einschreitet.
In Zukunft dürfen die beiden Institute zudem ihre Bilanzen nicht mit zu viel Fremdkapital aufblähen: Auf Konzernebene muss das Kernkapital künftig mindestens drei Prozent der Bilanzsumme betragen, auf Ebene der Einzelinstitute gilt ein Wert von mindestens vier Prozent. Diese Verschuldungsobergrenze (Leverage Ratio) entspricht knapp den Vorschriften in den USA (fünf Prozent).
Mit den beiden Maßnahmen ziehe die Schweiz rasch die Lehren aus der Finanzkrise, wird EBK-Direktor Daniel Zuberbühler zitiert. “Die internationalen Standards werden sich in dieselbe Richtung bewegen: Eine massiv höhere Eigenkapitalausstattung global tätiger Banken sowie die Ergänzung problematischer Modellansätze durch eine robuste Messgröße wie die Leverage Ratio.”
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