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Schweizer Asylrecht nicht EU-konform

Die von der Schweiz beschlossene Verschärfung des Ausländerrechts wäre nach Ansicht der EU-Kommission mit dem Recht der Europäischen Union nicht vereinbar.

Nur weil Flüchtlinge keine Ausweispapiere hätten, könnten diese nach Gemeinschaftsrecht nicht abgewiesen werden, sagte der Sprecher von Justizkommissar Franco Frattini am Montag in Brüssel. Möglich wäre für solche Fälle allerdings ein beschleunigtes Asylverfahren.

Doch auch wenn ein Nichteingehen auf Asylgesuche beim Fehlen von Identitätspapieren mit EU-Bestimmungen nicht vereinbar ist, sei es Sache der Schweiz, ihre Asylpolitik zu gestalten. Die Schweiz könne, wie die Nicht-EU-Mitglieder Norwegen und Island, ihre eigene Asylpolitik verfolgen, sagte der Sprecher Friso Roscam Abbing gegenüber der Schweizer Nachrichtenagentur sda.

In einer Volksabstimmung hatten die Schweizer am Sonntag der Verschärfung des Ausländerrechts zugestimmt. Demnach werden Asylanträge von Flüchtlingen ohne Ausweis nicht bearbeitet und die Einwanderer in ihre Heimat zurückgeschickt.

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