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Schweizer Arbeitsmarkt benachteiligt hochqualifizierte Zuwanderer

Ergebnis einer Studie der Universität Basel
Ergebnis einer Studie der Universität Basel ©EPA (Themenbild)
Hochqualifizierte Personen mit Migrationshintergrund werden auf dem Schweizer Arbeitsmarkt teilweise diskriminiert.

Zu diesem Schluss kommt eine Studie der Universität Basel. Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) fordert Gegenmaßnahmen.

Türken, Südeuropäer und Portugiesen benachteiligt

Am meisten benachteiligt sind demnach Migranten aus der Türkei, aus Südosteuropa und aus Portugal, wie die Autoren der Studie und die EKR am Donnerstag vor den Medien darlegten. Betroffen seien auch jene, die ihr Studium in der Schweiz abgeschlossen haben. Damit liege ein wichtiges Potenzial brach, sagte Soziologe Ueli Mäder.

Ausländische Hochqualifizierte sind im Schnitt zweimal so stark von Arbeitslosigkeit und dreimal so stark von Erwerbslosigkeit betroffen wie schweizerische. Bei den Personen aus Portugal und der Türkei waren im Jahr 2010 über 5 Prozent der Hochqualifizierten erwerbslos, während die Erwerbslosigkeit von schweizerischen Hochqualifizierten bei 1,5 Prozent lag. Manche ausländischen Hochqualifizierten arbeiten zudem als Reinigungskräfte.

Multinationale Unternehmen fortschrittlicher

Vergleichsweise fortschrittlich sind multinationale Unternehmen, wie Studienautor Ganga Jey Aratnam darlegte. Sie sind stärker auf Vielfalt bedacht als heimische KMU oder die staatliche Verwaltung.

EKR formuliert Empfehlungen

Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) hat auf Basis der Studie Empfehlungen formuliert. Unternehmen rät sie, bei der Stellenausschreibung und den Bewerbungsgesprächen auf ein nicht-diskriminierendes Vorgehen zu achten. Unternehmen, die auf Vielfalt setzten, hätten eine gute Performance, schreibt sie. Analog zum “Gender Mainstreaming” sollten Firmen daher ein “Diversity Mainstreaming” vornehmen.

Plädoyer für anonyme Bewerbungsverfahren

Weiter plädiert die EKR für anonyme Bewerbungsverfahren. Damit würde die erste Hürde des Aussortierens wegen des Namens oder der Herkunft wegfallen, hält die Kommission fest. Soziale Institutionen sollen ihre Anstellungsrichtlinien überprüfen.

Die Politik fordert die EKR dazu auf, die Anerkennung von Diplomen aus Drittländern zu fördern und zu vereinheitlichen. Sie spricht sich zudem für eine Sensibilisierungskampagne aus. Dass hochqualifizierte Personen aus Nicht-EU-Ländern auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind, betrachtet die EKR auch als Folge des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU. (APA)

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