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Schweiz will nicht alle kriminellen Ausländer abschieben

Nationalrat beschloss "Ausschaffung" nur bei schweren Straftaten - SVP enttäuscht.
Nationalrat beschloss "Ausschaffung" nur bei schweren Straftaten - SVP enttäuscht. ©AP
Die Schweiz will trotz eines Volksentscheides doch nicht alle straffälligen Ausländer abschieben. Der Nationalrat in Bern beschloss am Mittwoch ein Gesetz, nach der nur schwere Straftaten zu einer automatischen "Ausschaffung" führen, wie es im Schweizer Amtsdeutsch heißt. Die rechtskonservative SVP zeigte sich über den beschlossenen Rechtstext empört.

Die Schweizer hatten sich in einem Referendum 2010 für einen von der SVP vorgeschlagenen Gesetzesentwurf ausgesprochen, der eine automatische Ausweisung straffälliger Ausländer vorsieht. Ein Gegenentwurf, der vor jeder Abschiebung eine Einzelfallprüfung vorsah, fiel durch.

Selbst geringe Straftaten hätten zur Abschiebung geführt

Wäre der im Referendum beschlossene Vorschlag umgesetzt worden, wären auch keine familiären Härtefälle berücksichtigt worden und auch geringe Straftaten hätten zur Abschiebung geführt. So hätten die Schweizer Behörden laut Schätzungen im Jahr 11.000 statt 1.500 Menschen abschieben müssen.

Rechtskonservative SVP zeigt sich empört

SVP-Chef Toni Brunner sagte, die Umsetzung löse in ihm “nichts als Enttäuschung” aus. Justizministerin Simonetta Sommaruga von den Sozialdemokraten entgegnete, die nun beschlossene Regelung sei anders als andere vorgeschlagene Lösungen mit der Verfassung konform.

(APA)

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