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Schweiz verlängert Kurzarbeit auf 18 Monate

Betriebe in der Schweiz können ab Anfang April für bis zu eineinhalb Jahre Kurzarbeit einführen.

Die Schweizer Regierung (Bundesrat) hat am Mittwoch die Dauer der Kurzarbeit vorübergehend von bisher 12 auf 18 Monate verlängert. Die neue Regelung gilt bis Ende März 2011.

Der Bundesrat will verhindern, dass Betriebe Angestellte entlassen, weil wegen der derzeitigen Wirtschaftskrise weniger Aufträge eingehen. Den Unternehmen bleibe damit Fachwissen erhalten, schreibt das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).

Könnten die Betriebe länger Kurzarbeitsentschädigung beziehen, erhielten sie eine gewisse Sicherheit für die Planung, hält das SECO fest. In den letzten Monaten sei die Industrie von einem rapiden Rückgang der Auftragseingänge überrascht worden. Wie lange die Krise dauere, sei ungewiss.

Normalerweise können Betriebe innerhalb von zwei Jahren für insgesamt 12 Monaten Kurzarbeitsentschädigung beziehen. Diese Dauer wird mit der befristeten Anpassung der Verordnung nun auf 18 Monate erhöht. Die Arbeitslosenversicherung rechnet im laufenden Jahr mit Mehrkosten von rund 15 Mio. Franken (9,96 Mio. Euro) und mit 90 Mio. 2010.

Die Arbeitslosenversicherung übernimmt zudem einen größeren Teil des Lohnausfalls von kurz arbeitenden Angestellten. Bisher mussten Betriebe während dem 1. bis zum 6. Monat mit Kurzarbeit zwei und ab dem 7. Monat drei Karenztage übernehmen. Der Bundesrat hat diese Fristen nun auf einen Tag verkürzt.

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