Zwar sei die Fortsetzung des bilateralen Weges schwierig geworden, hält der Schweizer Bundesrat fest. So vertrete die EU in zunehmendem Maße den Standpunkt, dass die Abkommen mit der Schweiz auf der ausnahmslosen Übernahme von EU-Recht beruhen müssten. Dennoch hätten nach Einschätzung des Bundesrates die Schweiz und die EU angesichts ihrer äußerst engen Beziehung ein gemeinsames Interesse, mittels spezifischer Abkommen Lösungen zu finden.
“Der bilaterale Weg ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus Sicht des Bundesrates am besten geeignet, die notwendige Konvergenz der Interessen der Schweiz und der EU sicherzustellen”, heißt es in der Mitteilung. Bei der Weiterführung des bilateralen Wegs soll die Souveränität beider Parteien respektiert werden. Eine automatische Übernahme von neuem EU-Recht schließt der Bundesrat aus.
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