Die amerikanische Justiz ersuchte die Schweiz im Februar 2003 um Rechtshilfe im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten und Geldwäsche. In ihrem Ersuchen führten die US-Behörden aus, die Islamic Assembly of North America schüre insbesondere mittels Internet die Gewalt gegen die USA und rekrutiere Kämpfer für terroristische Akte. In einem Artikel vom Juni 2001 habe die Organisation auf einer Internetseite die Möglichkeit aufgezeigt, ein Flugzeug auf ein wichtiges Gebäude fallen zu lassen. Zwischen März 1995 und Februar 2002 habe die Organisation beinahe drei Millionen US-Dollar erhalten, davon 300.000 Dollar von einem Bankkonto einer Genfer Bank.
Auf Geheiß der Bundesanwaltschaft gab die Genfer Bank die entsprechenden Dokumente – mehr als 10.000 Blatt – heraus. Dagegen rief der Kontoinhaber, ein saudiarabischer Geschäftsmann, das Bundesgericht an. Die Überweisung von 300.000 Dollar an die Islamic Assembly of North America sei für ein öffentliches Werk bestimmt gewesen. Im übrigen handle es sich um ein Geschäftskonto für sein Hotel in Addis Abeba. Es bestehe keine Verbindung zum Terrorismus.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Geschäftsmannes ab und bestätigte die Rechtshilfe. Für das Bundesgericht genügen die von den US-Behörden erwähnten Verdachtsmomente aus, um die Rechtshilfe zu bewilligen. Daran ändere auch nichts, dass ein Gericht in Idaho eine der verdächtigen Personen – einen Computerspezialisten der Islamic Assembly of North America, der die Internet-Artikel verfasst hatte – im vergangenen Juni von jeglichem Verdacht auf Mithilfe in einer terroristischen Vereinigung freigesprochen habe, urteilten die Lausanner Richter.
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