Schweiz plant striktes Reiseverbot für Asylsuchende
Gesetzesänderung in Vorbereitung
Die Maßnahme geht auf einen früheren Parlamentsbeschluss zurück, den der Bundesrat nun gesetzlich umsetzen will. Laut der geplanten Neuregelung wären neben laufenden Asylverfahren auch Personen mit vorläufiger Aufnahme und Menschen mit Schutzstatus betroffen. Eine Ausnahme bilden ukrainische Geflüchtete: Sie behalten ihren Sonderstatus und dürfen sich künftig bis zu 15 Tage pro Halbjahr in der Ukraine aufhalten – trotz des anhaltenden Kriegs.
Reisen nur noch mit Sondergenehmigung
Der Gesetzesentwurf sieht bestimmte Ausnahmefälle vor, in denen eine Ausreise für bis zu 30 Tage möglich sein soll – etwa bei einem Todesfall oder einer schweren Erkrankung im engsten Familienkreis. Auch Reisen ins Herkunftsland könnten unter strengen Auflagen erlaubt werden, etwa zur Regelung von Eigentumsfragen, Schulangelegenheiten oder zur Vorbereitung einer freiwilligen Rückkehr.
Der Hintergrund für das neue Gesetz ist nicht zuletzt der politische Druck, klarere Regeln für den Umgang mit Ausreisen von Asylsuchenden zu schaffen. Bereits 2021 hatten National- und Ständerat entsprechende Forderungen formuliert, doch die Umsetzung verzögerte sich – laut Berichten des "Schweizer Rundfunks" auch wegen rechtlicher Unsicherheiten im Umgang mit Geflüchteten aus der Ukraine.
Deutschland mit liberalerer Regelung
Zum Vergleich: In Deutschland dürfen Asylbewerber zwar ebenfalls nur in Ausnahmefällen – etwa bei familiären Notfällen – in ihr Herkunftsland reisen. Aufenthalte in Drittstaaten hingegen sind in der Bundesrepublik grundsätzlich erlaubt. Damit geht die Schweiz mit ihrer Neuregelung deutlich weiter als ihr nördlicher Nachbar.
In Kraft treten für 2026 geplant
Die neue Regelung soll laut Regierung im kommenden Jahr, also 2026, in Kraft treten. Menschenrechtsorganisationen und Flüchtlingshilfswerke reagieren bislang zurückhaltend, dürften die Vorschläge jedoch genau analysieren – insbesondere mit Blick auf deren Vereinbarkeit mit internationalen Schutzstandards und der Bewegungsfreiheit.
(VOL.AT)
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