Die Gesamtsumme der davon betroffenen Vermögenswerte belief sich auf 3,3 Mrd. Franken (2,75 Mrd. Euro). Das ist so viel wie noch nie. Im Vorjahr waren bei 1.159 Verdachtsmeldungen Vermögenswerte im Umfang von rund 850 Mio. Franken betroffen.
Arabischer Frühling sorgt für Geldwäsche-Zunahme
Ein großer Teil der Zunahme steht im Zusammenhang mit dem arabischen Frühling. Wie die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) in ihrem am Montag veröffentlichten Jahresbericht 2011 schreibt, standen 135 Fälle in einem Zusammenhang mit Personen aus Ägypten, Tunesien, Libyen und Syrien. Die von diesen Fällen betroffenen Vermögenswerte belaufen sich auf knapp 600 Mio. Franken.
Im Vorjahr hatte es zu Personen aus diesen Ländern noch keine Meldungen gegeben. Dass es nun letztes Jahr zu Meldungen kam, ist laut dem Bericht auf die Sanktionsentscheide des Bundes gegenüber Angehörigen der dortigen Regimes zurückzuführen.
Auffallend ist, dass 2,2 Milliarden verdächtige Vermögenswerte auf nur 25 Verdachtsmeldungen zurückzuführen sind. Darunter befinden sich sieben Meldungen im Zusammenhang mit mutmaßlichen Korruptionshandlungen, die Vermögenswerte von insgesamt 791 Mio. Franken betreffen.
Top: Betrug- und Betäubunsdelikte, Bestechung
Mit einem Anteil von knapp einem Drittel (497 Fälle), stehen die meisten Verdachtsfälle im Zusammenhang mit mutmaßlichen Betrugsdelikten. In 161 Fällen werden Betäubungsmitteldelikte als Vortaten der mutmaßlichen Geldwäschereifälle angenommen. In 158 Fällen wird von der Vortat Bestechung ausgegangen.
Eine Abnahme ist erneut bei den Verdachtsfällen im Zusammenhang mit Terrorfinanzierung zu verzeichnen. Gezählt wurden noch 10 (Vorjahr: 13) Fälle. Betroffen waren Vermögenswerte von gerade noch 152.000 Franken.
Nachdem in den letzten fünf Jahren die Anzahl Meldungen zu Transaktionen von Geldtransfer-Firmen abgenommen hatte, wurde in diesem Segment letztes Jahr eine Vervierfachung der Fälle auf 238 verzeichnet.
Die Meldestelle führt dies aber nicht auf einen neuen Trend zurück, sondern auf die Aufarbeitung älterer Verdachtsfälle durch einen der “Money Transmitter” genannten Finanzintermediäre.
Für die meisten bei Geldtransfer-Firmen gemachten Verdachtsmeldungen wird von einem Betäubungsmitteldelikt als Vortat ausgegangen. In 85 Prozent dieser Fälle reichte die Meldestelle den Akt an die Strafverfolgungsbehörden weiter.
Auf alle Fälle bezogen stieg die Weiterleitungsquote letztes Jahr von 87 auf 91 Prozent. Dieser sehr hohe Wert zeuge von der guten Qualität der eingereichten Verdachtsmeldungen, schreibt die MROS.
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