Schweiz muss Ausländer- und Asylgesetz anpassen
Das Volk hatte am 5. Juni 2005 in einer Referendumsabstimmung die Teilnahme der Schweiz an Schengen und Dublin gutgeheißen. Schengen hebt die systematischen Passkontrollen an den Grenzen der Schengen- Staaten auf und schafft eine polizeiliche Datenbank (SIS), Dublin bringt die Asyldatenbank Eurodac.
Das hat ein neues Flughafenverfahren zur Folge. Bei Einreiseverweigerungen an Schweizer Flughäfen muss ein neues Verfahren eingeführt werden. Um die illegale Zuwanderung zu erschweren, müssen Airlines den Behörden gewisse Daten bekannt geben. Fluggesellschaften, die gegen diese Meldepflicht verstoßen, können mit Bußen belegt werden.
Gemäß Dublin kann die Schweiz illegal anwesende Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz kein Asylgesuch gestellt haben, in den zuständigen Dublin-Staat zurückschicken. Diese Möglichkeit und die Gesuchstellung an der Grenze, im grenznahen Raum, in den Flughäfen und im Inland müssen Dublin-konform geregelt werden.
Nach dem Schengener Grenzkodex muss bei einer Einreiseverweigerung an den Schengen-Außengrenzen immer eine begründete und beschwerdefähige Verfügung erlassen werden. Das Ausländergesetz sieht den Erlass einer Verfügung nur auf ausdrückliches Verlangen vor.
Schließlich müssen die Rechtsgrundlagen geschaffen werden, damit das neue Informationssystem für den Ausländer- und Asylbereich (ZEMIS) auch für Aufgaben im Zusammenhang mit Schengen-Dublin verwendet werden kann. Die Abkommen werden voraussichtlich am 1. November 2008 in Kraft gesetzt.
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