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Schweiz: Ja zu Asyl-Verschärfung

Die Eidgenossen haben sich am Sonntag für schärfere Ausländergesetze ausgesprochen. 72 Prozent sagen laut Hochrechnung Ja. Blochers Partei zufrieden, Kirchen und Aktivisten enttäuscht. Reaktionen | Kernpunkte | Egger

Laut Hochrechnung sagten die Schweizer Stimmbürger mit jeweils 72 Prozent Ja zum schärferen Asylrecht und zu einem neuen, strikteren Ausländergesetz. Damit bekommt die Eidgenossenschaft eine der restriktivsten Asylgesetzgebungen in Europa, wie ein Vergleich des Schweizer Nachrichtenmagazin „Facts“ zeigte.

Vor der Abstimmung gab es in der Schweiz eine heftige Diskussion. Die Regierung und das Parlament wollen mit den strengeren Bestimmungen zum Nachweis der Identität, mit einem Abbau der Sozialhilfe und verschärften Zwangsmaßnahmen Missbräuche wirksamer entgegentreten. Mehrere linksgerichtete, humanitäre und kirchliche Organisationen kritisierten dies. Die Vorlage des Asylgesetzes sei unmenschlich hart und verletze das Völkerrecht.

Mitte Dezember 2005 hatte der Nationalrat (große Parlamentskammer) das neue Asylgesetz gutgeheißen. Im Februar wurde die Gesetzesvorlage auch vom Ständerat (kleine Parlamentskammer) abgesegnet. Zu Stande kam es im Verlauf des vergangenen Jahres unter der Ägide von Justiz- und Polizeiminister Christoph Blocher (SVP).

Zufrieden über die klare Zustimmung zum Asyl- und Ausländergesetz zeigte sich dementsprechend am Sonntag SVP-Präsident Ueli Maurer laut Schweizer Nachrichtenagentur sda. Er sei positiv überrascht, dass die Probleme derart breit wahrgenommen würden, sagte der Zürcher Nationalrat. Mit dem Asylgesetz sei eine Lösung erzielt worden, die für die nächste Zeit den Problemen gerecht werde.

Die frühere sozialdemokratische Ministerin Ruth Dreifuss (1993-2002) und Vorsitzende des “2 x Nein-Komitees“ zeigte sich laut sda enttäuscht – „aber nicht entmutigt“. Das Abstimmungsergebnis liege im Trend der letzten Jahre. Nun müsse es weitergehen und es müsse kontrolliert werden, dass das versprochene Maß eingehalten werde. Die Landeskirchen und der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) bedauerten das Abstimmungsergebnis ebenso. Nun müssten die beiden Gesetze wenigstens menschenwürdig umgesetzt werden, hieß es.

Eine besonders strenge Regelung im neuen Recht betrifft Asylsuchende, die keine gültigen Ausweispapiere besitzen. Gemäß der „Neuen Zürcher Zeitung“ (NZZ) soll auf ihr Ansuchen nur eingegangen werden, wenn die Betroffenen innerhalb von 48 Stunden Ausweise vorlegen können. Ansonsten müssen sie glaubhaft begründen können, warum ihnen die Papiere fehlen. Von zehn untersuchten Staaten in Westeuropa haben nur die Niederlande eine ähnliche Regelung und unterscheiden zwischen Asylwerbern mit und ohne Papiere. Die dortigen Behörden gehen nach Angaben von „Facts“ aber prinzipiell auch auf Gesuche von „Papierlosen“ ein.

Mit dem neuen Schweizer Asylgesetz sollen abgewiesene Asylsuchende künftig nur noch Nothilfe empfangen. Diese beschränkt sich auf die Bereitstellung einer Schlafgelegenheit und auf kleine Geld- oder Sachleistungen. Diese Handhabe gilt bereits seit über zwei Jahren für Flüchtlinge, auf deren Gesuche die Behörden nicht eingehen (Nichteintretensentscheid/NEE).

Das neue Schweizer Asylgesetz sieht auch eine längere Schubhaftdauer von maximal 18 Monaten vor. Falls der Asylsuchende danach weiterhin die Ausreise verweigert, kann er zudem in eine Durchsetzungshaft von 18 Monaten genommen werden. Insgesamt dürfe die Haft aber nicht länger als zwei Jahre dauern.

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