Das Begehren hätte die Todesstrafe für Personen gefordert, die “in Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begehen”.
Keine Chance auf notwendige 100.000 Unterschriften
Dass die Initianten die notwendigen 100.000 Unterschriften wohl nicht zusammenbringen, ist schon seit längerer Zeit klar. Nur einen Tag nach der Lancierung des Begehrens im August 2010 gaben die Initianten aus dem Umfeld eines Gewaltopfers bekannt, dass sie ihr Anliegen wieder zurückziehen. Gleichzeitig drohten sie aber damit, die Unterschriftensammlung anderen Kreisen anzuvertrauen. Mit ihrem Vorstoß hätten sie bloß Aufmerksamkeit erregen wollen, begründeten die Initianten den Rückzug. Das Volksbegehren sei die einzige rechtliche Möglichkeit gewesen, um sich Gehör zu verschaffen und von den Politikern zu fordern, dass sich das Rechtssystem auf die Seite des Opfers stelle.
Bei den Schweizer Parteien stieß die Wiederführung der Todesstrafe auf breite Ablehnung, einzig die rechtskonservative Schweizerische Volkspartei (SVP) zeigte Sympathien. In der Schweiz ist die Todesstrafe seit 1942 im zivilen Strafgesetzbuch abgeschafft. Im Kriegsfall blieb die Todesstrafe bis 1992 bestehen – für Delikte wie Landesverrat, Feindbegünstigung, Mord und Plünderung. Die letzte eidgenössische Hinrichtung erfolgte 1944. (APA)
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