Die Fluchthelfer hatten über zwanzig Flüchtlingen sowie mehreren Dutzend flüchtenden alliierten Kriegsgefangenen und italienischen Soldaten geholfen, in der Schweiz Zuflucht zu finden.
Die Rehabilitierungskommission der eidgenössischen Räte prüfte die Strafurteile, die zwischen 1943 und dem Ende des Zweiten Weltkriegs gegen zwölf Schweizer, zwei Franzosen, einen Spanier, zehn Italiener und einen damals staatenlosen Emigranten gefällt wurden. In allen Fällen kam sie am Mittwoch zum Schluss, dass die Betroffenen rehabilitiert sind.
Direkt oder indirekt hatten die Fluchthelfer über zwanzig Flüchtlingen sowie mehreren Dutzend flüchtenden alliierten Kriegsgefangenen und italienischen Soldaten geholfen, in der Schweiz Zuflucht zu finden. In zwei Fällen, wo es nicht zu einem Grenzübertritt kam, wurden die Fluchthelfer wegen Vorbereitungshandlungen bestraft.
Laut Rehabilitierungskommission nahmen die Retter große Risiken in Kauf, indem sie auf Schleichwegen die offiziellen Grenzposten umgingen oder ihre Pflichten als Soldat oder Grenzbeamter im Namen der Menschlichkeit missachteten. Einige hätten viel Erfindungsgeist an den Tag gelegt, um ihnen nahe stehenden Personen die Flucht in die Schweiz zu ermöglichen.
Ein im Jänner 2004 in Kraft gesetztes Bundesgesetz ermächtigt die aus Abgeordneten beider Kammern bestehende Kommission, die Rehabilitierung verurteilter Fluchthelfer aus der Zeit des Nationalsozialismus festzustellen. Die Kommission wird von der freisinnigen Genfer Ständerätin Franñoise Saudan präsidiert.
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