Sie sprach diesen Paaren aber das Adoptionsrecht ab. Das Gesetz muss noch von der zweiten Parlamentskammer, dem Ständerat, bestätigt werden. Der Nationalrat folgte in dieser Frage mit 111 zu 72 Stimmen dem Bundesrat (Regierung). Dieser wollte Adoptionen und fortpflanzungsmedizinische Verfahren für gleichgeschlechtliche Paare nicht zulassen. Beim Adoptionsverbot gehe es nicht um die Erziehungsfähigkeit, sagte Justizministerin Ruth Metzler.
Es stelle sich die Frage, ob wir rechtlich einem Kind zwei Mütter oder zwei Väter als Eltern zuordnen wollen, sagte Metzler. Dies würde bisherige Prinzipien des Kindesrechts durchbrechen. Dem natürlichen Kindesverhältnis entsprechend sei möglichst auch rechtlich jedem Kind ein Vater und eine Mutter zuzuordnen.
Das Adoptionsverbot lässt sich aus Sicht der Bundesrätin auch nicht als verfassungswidrig – da diskriminierend – bezeichnen. Unter anderem mit diesem Argument hatten zwei Minderheiten der Rechtskommission ihre Anträge begründet: Die eine wollte wenigstens die Stiefkindadoption zulassen, die andere das Verbot streichen.
Die Rechtskommission hatte sich laut ihrem Sprecher Felix Gutzwiller mit 12 zu 9 Stimmen hinter den Bundesrat gestellt. Hauptgründe gewesen seien das Kindwohl im Allgemeinen und die mögliche Abtrennung von der Ursprungsfamilie, die durch eine Adoption entstehen könnte.
Schwulen und lesbischen Paaren bringt die eingetragene Partnerschaft erb- und sozialversicherungsrechtliche Verbesserungen. Sie begründet eine Lebensgemeinschaft mit gegenseitigen Rechten und Pflichten.
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