Im Jahr 2015 waren 189 Flüchtlinge vom Asylentzug betroffen, mehr als in den Jahren zuvor. Die hohe Zahl sei laut “NZZ” aber nicht darauf zurückzuführen, dass früher weniger Flüchtlinge nach Hause gereist seien. Vielmehr greife das zuständige Staatssekretariat für Migration härter durch.
Künftig Flüchtlinge in der Beweispflicht
Auch das häufig zu vernehmende Vorurteil, dass vor allem Eritreer den Schutz des schweizerischen Staates in Anspruch nähmen, um dann dennoch in ihre Heimat zu reisen und dort Geschäfte oder Urlaub zu machen ließe sich nicht bestätigen. Von den betroffenen Flüchtlingen seien der größte Teil aus dem Irak, Vietnam und aus Bosnien-Herzegowina.
Da der Nachweis von Reisen in das Heimatland oft schwierig ist, hatte das Staatssekretariat kürzlich beantragt, das Gesetz zu verschärfen. Zukünftig sollen Flüchtlinge beim Verdacht nachweisen müssen, dass sie zwischenzeitlich nicht in ihr heimatland gereist sind. Bisher musste das vom Staat schlüssig nachgewisen werden, um eine Aberkennung des Asylstatus zu erreichen.
(red)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.