Umgekehrt können die Behörden der 25 bereits im Schengen-Abkommen verbundenen Länder auch Einblick in Schweizer Ermittlungen nehmen. Der beidseitige Zugriff auf die Fahndungsdaten sei “ein wichtiges Instrument zur grenzüberschreitenden Kriminalitätsbekämpfung”, hieß es aus Bern.
Zugleich ist der Anschluss an das SIS-System, in dem auch Einreiseverbote verzeichnet sind, eine wichtige Voraussetzung für den erwarteten Beitritt der Schweiz in den Schengen-Raum Ende des Jahres. Über den exakten Zeitpunkt des Beitritts entscheide der EU-Rat in Brüssel, hieß es. Am 1. März waren demnach die Justiz- und Asylabkommen von Schengen und Dublin zwischen der EU und der Schweiz bereits in Kraft getreten.
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