Selbst besonders stark riechende Schweißfüße sind kein hinreichender Grund, um deren Besitzer das Studium an einer holländischen Universität zu verweigern. Das entschied jetzt ein Gericht in Rotterdam, wie die Zeitung “De Telegraaf” am Freitag berichtete.
T. war 1998 wegen “Geruchsbelästigung” Campus-Verbot erteilt worden, nachdem er sich im Lesesaal und anderen öffentlichen Räumen der Uni immer wieder die Schuhe ausgezogen hatte. Aus demselben Grund hatte ihm laut “De Telegraaf” im Jahr 2002 auch die Bibliothek der Universität von Delft Hausverbot erteilt. Immerhin könnte die Erasmus-Uni nun etliche Bücher wiederbekommen, die T. wegen des Campus-Verbots nicht zurückgebracht hatte. Ob er die Bußgelder von mittlerweile 4.200 Euro bezahlen muss, ist unklar.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.