Denn eine Zivilkammer des Landgerichts Köln fällte das Urteil bereits vor einem möglichen Star-Auftritt. Mit ihrem Spruch wiesen die Richter die Schadenersatzklage des Autors Bernd Späth gegen die Universal Studios in Hollywood ab. Der Schriftsteller aus Oberwinter südöstlich von Bonn hatte in dem Kinohit „Junior“ mit Schwarzenegger und Danny de Vito in den Hauptrollen ein Plagiat seines Romans „Seitenstechen“ gesehen.
Der Späth-Roman war zuvor mit Thomas Gottschalk und Mike Krüger in den Hauptrollen in Deutschland verfilmt worden. In beiden Streifen geht es um einen Mann, der schwanger wird. Gleichwohl handle es sich bei der Hollywood-Verfilmung um kein Plagiat des deutschen Romans, urteilten die Richter und verwiesen auf ein Sachverständigengutachten. Danach seien Film und Roman derart unterschiedlich, dass von einem Plagiat nicht die Rede sein könne.
Die reine Idee eines schwangeren Mannes sei „nicht schutzfähig“, so das Urteil. Durch den Richterspruch bleibt Gottschalk und Schwarzenegger eine Zeugenaussage in Köln vor Gericht erspart, was ursprünglich geplant war.
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