Patientenanwältin Sigrid Pilz sagte gegenüber dem “Mittagsjournal”, es seien “noch viele Fragen zu klären”. Das Wiener Krankenanstaltengesetz regelt, dass Patienten zu versorgen sind, betonte sie.
Die Irakerin hatte am 16. August frühzeitige Wehen bekommen, hieß es im “Mittagsjournal”. Im AKH habe eine Ärztin eine Infektion diagnostiziert und der Patientin geraten, vier Tage im AKH zu bleiben, wurde eine namentlich nicht genannte Freundin der Irakerin zitiert.
Schwangere nicht in Spital aufgenommen
Dafür sollte die Schwangere bezahlen. Geld, das die Frau – ohne Aufenthaltsbewilligung und Versicherung in Österreich – nicht habe.Das AKH erachtete eine sofortige Aufnahme als nicht notwendig, die Patientin selbst habe eine stationäre Aufnahme abgelehnt. Diese Stellungnahme des Spitals bestritt die Freundin gegenüber Ö1.
Im St.-Josefs-Spital wurde die Schwangere auch nicht stationär aufgenommen. Dort gab es offenbar ein Verständigungsproblem: Dass die Kosten von einem Sozialfonds übernommen würden, konnte offenbar nicht vermittelt werden, die Patientin verließ das Spital. Am nächsten Tag kam das Kind tot zur Welt.
(APA)
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