Die Klägerin war erst drei Wochen an ihrem Arbeitsplatz, als sie ihre Vorgesetzte informierte, dass sie ein Kind erwarte und ihr dazu auch eine ärztliche Bestätigung über die Schwangerschaft übergab. Die Chefin reagierte mit Unverständnis. Sie schickte umgehend die werdende Mutter mit der Begründung nach Hause, es tue ihr leid, aber so könne sie sie nicht behalten, auch wenn sie eine geschickte Mitarbeiterin sei.
Die Frau wandte sich an das Frauenbüro der AK. Dieses übernahm die kostenlose Rechtsvertretung, denn die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses in der Probezeit sei unzulässig, wenn sie ausschließlich aufgrund der Schwangerschaft erfolge. Es handle sich um eine diskriminierende Beendigung nach dem Gleichbehandlungsgesetz. Es kam zu einer Klage. Im Prozess vor dem Arbeitsgericht einigte man sich auf einen Vergleich: Die werdende Mutter bekam 3.000 Euro Vermögensschaden und Entschädigung für erlittene persönliche Beeinträchtigung zugesprochen.
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