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Schutzmaßnahmen für Neustart an den Schulen

Landesstatthalterin Schöbi-Fink richtet einen Appell an Eltern und Schüler.
Landesstatthalterin Schöbi-Fink richtet einen Appell an Eltern und Schüler. ©AFP, Land Vorarlberg
Landesstatthalterin Schöbi-Fink richtet einen Appell an die Eltern und Schüler und bedankt sich für die Einsatzbereitschaft der Pädagogen.
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Wenn Vorarlbergs Schüler am kommenden Montag, 15. Februar, endlich wieder in die Klassenzimmer dürfen, wird ein dichtes Sicherheitsnetz aus verschiedenen Maßnahmen gespannt, damit die Rückkehr zum Präsenzunterricht gelingt. Kindergärten, Kinderbetreuungen und Spielgruppen waren dagegen auch schon während des Lockdowns geöffnet und haben alle Kinder betreut, deren Eltern einen Bedarf hatten. Dies, obwohl gerade im Kontakt mit kleinen Kindern die Einhaltung von Hygiene-Regeln oft schwierig ist und die Mitarbeitenden wissen, dass sie sich anstecken können. Landesstatthalterin Barbara Schöbi- Fink dankt daher den Pädagogen in den elementarpädagogischen Einrichtungen und an den Schulen für deren tolle Arbeit, verbunden mit einem Appell an alle Beteiligten: "Halten Sie sich an die vorgegebenen Sicherheitsmaßnahmen, damit das wiedergewonnene Stück Normalität nicht wieder verloren geht."

Pädagogen unterstützen

Neben wöchentlichen Selbsttestungen und Schichtbetrieb ab der Sekundarstufe I ist etwa auch regelmäßiges Lüften ein Teil der Schutzbestimmungen. Dazu gehören weiters das Tragen eines Mund-Nasen- Schutz bzw. einer FFP2-Maske sowie das Einhalten eines Zwei-Meter-Abstandes. "Mit Kinderbetreuung und Unterricht vor Ort unter diesen besonderen Umständen leisten die Mitarbeitenden täglich aufs Neue einen wichtigen Beitrag zum Wohle der Gesellschaft. Daher bitte ich alle Erziehungsberechtigten und Schüler, das Engagement der Pädagogen durch diszipliniertes Befolgen aller nötigen Vorgaben zu unterstützen", so Schöbi-Fink.

Handlungsanleitung für Schulen

Ein wesentliches Element für einen möglichst sicheren Schulstart sind die Selbsttests von Schülern mittels Antigen-Schnelltest. Bei Nichteinhaltung oder dem Fehlen einer Einverständniserklärung kann der Schüler nicht am Unterricht teilnehmen und wird gebeten zu Hause zu bleiben. Der Unterrichtsstoff muss dann eigenständig nachgeholt werden. Den Schulen wurde hierzu vom Bildungsministerium eine Handlungsanleitung zur Seite gestellt.

Zusätzliche Stunden für Förderung

Aufgrund der langen Distance-Learning-Phasen ist es notwendig, entstandenen Lernlücken und Bildungsverlusten entgegenzuwirken. Den Schulen stehen ab Beginn des neuen Semesters zusätzliche Förderstunden in Höhe von insgesamt 200 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderstunden sollen grundsätzlich allen Schülern zu Gute kommen, vor allem aber jenen, bei denen durch die Covid-19-Pandemie die Lernrückstände besonders groß sind.

(VOL.AT)

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