Die Landesregierung hat am 12. Dezember eine Verordnung in Kraft gesetzt, die in einigen Bereichen zusätzliche landesspezifische Schutzmaßnahmen vorsieht. Diese Verordnung wird erneut um zehn Tage (bis einschließlich 20. Jänner 2022) verlängert, teilt Landesrätin Martina Rüscher mit: „Die aktuelle Lage mit stark steigenden Infektionszahlen mahnt weiterhin zu großer Vorsicht.“
Die Landes-COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung setzt zusätzliche Maßnahmen im Vergleich zur Bundes-Verordnung fest, die ebenfalls um zehn Tage verlängert wird, informiert die Landesrätin.
Zusätzliche Maßnahmen bleiben aufrecht
Die zusätzlichen Maßnahmen gemäß Landes-COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung sind:
- In der Gastronomie dürfen entweder maximal zehn Personen zuzüglich ihrer minderjährigen Kinder oder minderjährigen Kindern, gegenüber denen diese Personen Aufsichtspflichten wahrnehmen, höchstens jedoch zehn minderjährige Kinder, an einem Tisch sitzen, oder Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben.
- An Veranstaltungen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen indoor (zB Konzerte, Theater) und outdoor dürfen maximal 500 Personen teilnehmen.
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