Schutz vor häuslicher Gewalt steht über „Corona-Ausgangsbeschränkungen“

Ulrike Furtenbach, Leiterin der Ifs Gewaltschutzstelle klärt auf, wie sich Leittragende unter den momentanen Umständen am besten verhalten sollen.
Schutz wird gewährt, Corona hin oder her
Die Ausgangsbeschränkungen haben keinen Einfluss auf das bestehende Gewaltschutzgesetz. „Es gibt keine Änderungen und darauf können sich auch alle Opfer verlassen“, versichert Furtenbach. In Situationen der Gewalt oder Angst vor Gewalt, steht das Recht nach Schutz und Hilfe ganz klar über den angeordneten Einschränkungen der Sozialkontakte. „In einer Gewaltsituation stellt sich keine andere Frage“, erklärt Furtenbach und appelliert an die Leidtragenden nicht vor einer Flucht aus den vier Wänden zurückzuschrecken. Genauso wenig hebelt die angeordnete häusliche Isolation das Betretungsverbot aus.
Präventivmaßnahmen
- Speichern Sie sich die Nummer der Polizei (133) ein
- Tragen Sie Ihr Handy immer bei sich und achten Sie darauf, dass es geladen ist
Anlaufstellen im Falle von Gewalt
- In akuten Fällen: die Polizei
- Ifs Gewaltschutzstelle (von dort werden sie weitergeleitet)
- Ifs Kinderschutzstelle (Gewalt an Kindern)
- Ifs Gewaltschutz (für Menschen, die Angst haben selber gewalttätig zu werden)
(VOL.AT)
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