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Schulrechtspaket passierte Unterrichtsausschuss

Bildungsministerin Sonja Hammerschmied
Bildungsministerin Sonja Hammerschmied
Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grüne und NEOS hat am Dienstag das erste Schulrechtspaket zur Bildungsreform den Unterrichtsausschuss des Nationalrats passiert. Bis zur dritten Klasse Volksschule sind Schüler "jedenfalls berechtigt, in die nächsthöhere Schulstufe" aufzusteigen. Über die Form der Leistungsbeurteilung in diesen ersten drei Klassen sollen Lehrer und Eltern im Schulforum entscheiden.


Aufgrund der unterschiedlichen möglichen Bewertungssysteme (Ziffernnoten bzw. “Leistungsinformation”) wird die Frage des Sitzenbleibens einheitlich geregelt: Demnach gibt es kein klassisches Sitzenbleiben mehr in den ersten drei Volksschulklassen. Dafür wird die derzeit in den ersten beiden Klassen bestehende Möglichkeit eines “unterjährigen” Wechsels der Schulstufe auf die 3. Klasse ausgeweitet. Kinder mit Leistungsschwächen oder Leistungsabfall sollen demnach während des Schuljahrs in die nächstniedrige Schulstufe wechseln können. Umgekehrt ist auch ein Wechsel in die nächsthöhere Stufe möglich. Schulautonom kann außerdem jahrgangs- und klassenübergreifender Unterricht geführt werden. “Es ist mir ein Anliegen, dass die Schulen mehr Autonomie und damit mehr Gestaltungsspielraum bekommen”, so Bildungsministerin Sonja Hammerschmid (SPÖ).

Vom Ausschuss geändert wurden am ursprünglichen Vorschlag laut Parlamentskorrespondenz unter anderem die Bestimmungen zur schulischen Sprachförderung, die nun auch an Berufsschulen Einzug hält. Durch die Neuerungen können außerordentliche Schüler mit mangelnden Deutschkenntnissen künftig für höchstens zwei Jahre neben Sprachförderkursen auch in “Sprachstartgruppen” gefördert werden. Über die Einrichtung dieser Gruppen bzw. Kurse entscheidet die jeweilige Behörde.

In “Sprachstartgruppen” soll vor dem Eintritt in den Regelunterricht im Ausmaß von elf Wochenstunden anstelle der Pflichtgegenstände Deutsch unterrichtet werden. Das soll in geblockter Form sowie schulstufen-, schul- oder schulartübergreifend möglich sein. Stattdessen oder darauf aufbauend gibt es weiterhin “Sprachförderkurse”, die ebenfalls im Ausmaß von elf Wochenstunden integrativ im Unterricht von Pflichtgegenständen angeboten werden. Beide Fördermaßnahmen können nach Erreichen der nötigen Sprachkompetenz auch vorzeitig beendet werden. Ebenfalls ermöglicht werden durch den Entwurf “Sprachstartgruppen” oder “Sprachförderkurse” für Kinder, die nicht mehr in die Schulpflicht fallen.

Änderungen gibt es außerdem bei der Schuleinschreibung: Für einen besseren Übergang in die Volksschule müssen die Eltern bei der Schuleinschreibung ihres Kindes Unterlagen vorlegen, die während der Kindergartenzeit zur Dokumentation des Entwicklungsstandes, insbesondere des Sprachstandes, erstellt wurden. Weiters sollen mit der Novelle die Schulsprengel etwas flexibilisiert werden, um die Wahlfreiheit der Eltern bei der Suche nach einer Schule für ihre Kinder zu erhöhen. Zudem wird das neue Berufsbild eines “Erziehers für die Lernhilfe” geschaffen. Personen mit Matura und einer Zusatzausbildung (60 ECTS-Punkte) sollen an ganztägigen Schulformen diese Lernhilfe erteilen.

Auch Forderungen der Opposition fanden laut Parlamentskorrespondenz zumindest teilweise Eingang in den Abänderungsantrag des Ausschusses, etwa die FPÖ-Initiative zur Erleichterung des Überspringens von Klassen. Die Bestimmung im Schulunterrichtsgesetz, wonach das Überspringen von Klassen von der Schulbehörde genehmigt werden muss, die dazu wiederum eine Prüfungskommission einzurichten hat, soll ab kommendem Schuljahr fallen. Eine Entscheidung der Schulleitung soll künftig reichen.

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