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Schuldspruch im Innsbrucker Plansee-Prozess

Innsbruck - Richterin Helga Moser hat über den angeklagten ehemaligen Plansee Mitarbeiter eine Freiheitstrafe von zehn Monaten verhängt, davon einen Monat unbedingt.

Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig.Vorgeworfen wurde ihm das Auskundschaften eines Geschäfts- und Betriebsheimnisses zu Gunsten des Auslands. Da dem Chemiker die Zeit in U-Haft angerechnet wurde, blieb ihm die Haft erspart. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Sie sind nicht im Sinne des gesamten Strafantrages schuldig zu sprechen, aber in jenen Teilen, die ich herausgezogen habe“, erklärte die Richterin. Sie habe sich die Mühe gemacht, 422 Protokolle von Telefongesprächen zu lesen und sei dabei zu der Überzeugung gelangt, dass es der Angeklagte mit der Ehrlichkeit nicht immer so genau genommen habe.

Sie sei wie der Angeklagte der Ansicht, dass die Weitergabe von Präsentationen kein Betriebsgeheimnis darstellen würde. Bei den Produktspezifikationen fehle der Beweis, dass diese tatsächlich weiter geleitet wurden und bei den Zeichnungen fehle ein entscheidender Hinweis darauf, dass sie übermittelt wurden.

Dass der 48-Jährige eine Marktentwicklungsvorschau weitergegeben habe, stelle jedoch sehr wohl ein Geheimnis dar, begründete die Richterin ihr Urteil. Die Unterlagen, die der Chemiker bei seiner Verhaftung bei sich gehabt habe und nach seinem Ausscheiden bei Plansee „mitgehen“ habe lassen, hätten ebenfalls dem Zweck gedient, sie irgendwann weiter zu geben. „Ich bin der selben Meinung wie ihr Verteidiger, dass Sie ein intelligenter und langfristig planender Mensch sind, der nicht emotionell handelt“, sagte die Richterin. Wenn man sich die Protokolle der Telefonüberwachung anschaue, lasse sich erkennen, dass hinter allem ein System stecke.

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